Ermittlung des Einkommens von Sportlern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2000,
Paragraph 2,
30.12.2000
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 4,).
Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.