Kurztitel

Ermittlung des Einkommens von Sportlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 418/2000

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

§ 2.

Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.