Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 459 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2001,
BG
Paragraph 2 a,
01.01.2001
AVRAG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.
07.02.2018
10008872
NOR40014851