Absatz einsKreditinstitute haben im Kassensaal auszuhängen:
- Ziffer einsAngaben über
- Litera adie Verzinsung von Spareinlagen,
- Litera bdie Entgelte, die allenfalls für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Spareinlagen und für sonstige Dienstleistungen im Privatkundenbereich verlangt werden,
- Litera cden effektiven Jahreszinssatz von Verbraucherkrediten, allenfalls an Hand repräsentativer Beispiele, und
- Litera dden fiktiven Jahreszinssatz gemäß Paragraph 33, Absatz 5, unter der Annahme der Inanspruchnahme eines verfügbaren Kreditbetrages in Höhe von 5 000 Euro im Ausmaß von 50 vH und von 100 vH, allenfalls an Hand repräsentativer Beispiele, im Fall
- Sub-Litera, a, ades Zahlungsverzuges gemäß Paragraph 33, Absatz 2, Ziffer 3, und
- Sub-Litera, b, bder Überziehung von Verbrauchergirokonten
sowie - Ziffer 2die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Ziffer 3die Angaben über das Sicherungssystem gemäß Paragraph 93, Absatz 8, und
- Ziffer 8 a