Kurztitel

Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Text

Gesetzliche Umrechnung der Geschäftsanteile

Paragraph eins,

Die Geschäftsanteile werden mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 123, Absatz 4, erster Satz des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umgerechnet. Der ermittelte Betrag wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.