Bundes-Jugendvertretungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 2000,
BG
Paragraph eins
01.01.2001
10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung
Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene sichergestellt werden.
17.11.2022
20001059
NOR40014158