Absatz 2,Für Lehrer der Verwendungsgruppen L 2b 3 und L 2b 2 beträgt die Dienstalterszulage abweichend vom Absatz eins, jedoch 238,4 Euro.
Gehaltsgesetz 1956
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2000,
Paragraph 56
01.01.2002
31.08.2002
Dienstalterszulage
Paragraph 56, (1) Dem Lehrer, der vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, gebührt eine ruhegenußfähige Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen. Die Paragraphen 8 und 10 sind sinngemäß anzuwenden.