Kurztitel

Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2000,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Außerkrafttretensdatum

01.12.2022

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 4,).

Text

Paragraph eins,

Bei einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 5, des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen

  1. Ziffer eins
    der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben,
  2. Ziffer 2
    der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge
jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach Paragraph 4, Absatz eins, des Einkommensteuergesetzes 1988 ermöglichen.

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2022

Gesetzesnummer

20001055

Dokumentnummer

NOR40013723