Zuschuss - Kärnten - 80. Jahrestag der Volksabstimmung
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2000,
Paragraph 2
25.11.2000
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.