Rechtsanwaltsordnung 1945
StGBl. Nr. 103 aus 1945, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
BG
Paragraph 14
09.08.1945
31.12.2018
RAO 1945
27/01 Rechtsanwälte
Das Staatsamt für Justiz wird ermächtigt, durch Verordnung zu bestimmen, wie bis auf weiteres Bekanntmachungen zu geschehen haben, die nach den im Paragraph eins, angeführten Vorschriften in der Wiener- oder in der Amtlichen Landeszeitung zu veröffentlichen sind.
Wiener Zeitung
04.03.2025
10001881
NOR40012598