Rechtsanwaltsordnung 1945
StGBl. Nr. 103 aus 1945, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
BG
Paragraph 9
09.08.1945
31.12.2018
RAO 1945
27/01 Rechtsanwälte
Der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltsanwärter stehen zwischen dem 13. März 1938 und dem 27. April 1945 ergangene behördliche Entscheidungen und Verfügungen, insbesondere auch disziplinäre Verurteilungen, nicht entgegen, wenn sie lediglich auf nationale, sogenannte rassische oder politische Gründe zurückgehen.
04.03.2025
10001881
NOR40012593