Rechtsanwaltsordnung
RGBl. Nr. 96 aus 1868, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 556 aus 1985,
Paragraph 58
01.01.1986
31.12.2013
Im Verwaltungsstrafverfahren nach Paragraph 57, sowie in einem anderen Verfahren wegen Winkelschreiberei durch unbefugte Ausübung einer den Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeit hat die Rechtsanwaltskammer, in deren Sprengel die zur Verfolgung zuständige Behörde ihren Sitz hat, Parteistellung einschließlich der Rechtsmittelbefugnis und des Rechtes auf Erhebung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gemäß Artikel 131, B-VG.