Absatz eins,Der Plenarversammlung sind folgende Angelegenheiten zugewiesen:
- Litera adie Festsetzung ihrer Geschäftsordnung und der des Ausschusses sowie der Satzung der Versorgungseinrichtung;
- Litera bdie Wahl des Präsidenten, der Präsidenten-Stellvertreter und der Mitglieder des Ausschusses der Kammer sowie der dem Rechtsanwaltsstand angehörigen Prüfungskommissäre zur Rechtsanwaltsprüfung und der Rechnungsprüfer;
- Litera cdie Festsetzung der Ausgaben der Kammer für humanitäre Standeszwecke, soweit diese über die nach den Paragraphen 49 und 50 vorgesehenen Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hinausgehen, wobei auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder Bedacht zu nehmen ist;
- Litera ddie Festsetzung der Jahresbeiträge der Kammermitglieder zur Bestreitung der Verwaltungsauslagen der Kammer und der Beiträge der Kammermitglieder zur Deckung der Ausgaben im Sinn des Buchstaben c;
- Litera eder Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben sowie die Prüfung und Genehmigung der Rechnungen der Kammer;
- Litera fdie Anträge auf Änderung der Sprengel bestehender und Bildung neuer Rechtsanwaltskammern.