Rechtsanwaltsordnung
RGBl. Nr. 96 aus 1868, zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919
BG
Artikel 3
13.02.1919
RAO
27/01 Rechtsanwälte
Bis zur Constituirung der neuen Rechtsanwaltskammern und deren Ausschüsse haben die bestehenden Kammern und deren Ausschüsse die Geschäfte nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgen.
Konstituierung
10.01.2020
10001673
NOR40012424