Kurztitel

Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2000,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 02

Inkrafttretensdatum

04.10.2000

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2,)

4. 10. 2000 (römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang)

1. 9. 2001 (römisch drei. Jahrgang)

Text

                                                          Anlage A2

                                                        -------------

              LEHRPLAN DER ZWEISPRACHIGEN HANDELSAKADEMIE

                          I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: *1)

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

A. Pflichtgegenstände                                   Summe  tungs-

                                      Jahrgang                 gruppe

                               I.   II. III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

Kernbereich

1. Religion ................  2    2    2    2    2        10  (III)

2. a) Deutsch ..............                            14-19   (I)

    b) Slowenisch ...........                            14-19    I

3. Englisch einschließlich

    Wirtschaftssprache ......                            14-19    I

4. Zweite lebende

    Fremdsprache

    einschließlich

    Wirtschaftssprache *2) ..                            14-19    I

5. Geschichte (Wirtschafts-

    und Sozialgeschichte) ...  -    -                     5- 8   III

6. Geographie

    (Wirtschaftsgeographie) .                 -    -      5- 8   III

7. Biologie, Ökologie und

    Warenlehre ..............       -    -                6- 9   III

8. Chemie ..................  -              -    -      3- 5   III

9. Physik ..................  -    -              -      3- 5   III

10. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............  -                         10-13    I

11. Betriebswirtschaft ......                            13-18    I

12. Betriebswirtschaftliche

    Übungen und

    Projektmanagement *3) ...                      -      9-13    I

13. Wirtschaftliches Rechnen        -    -    -    -      2- 3    II

14. Rechnungswesen *3) ......                            14-19    I

15. Wirtschaftsinformatik ...                 -    -      5- 8    I

16. Textverarbeitung,

    Office-Management und

    Publishing ..............                 -    -      8-11   III

17. Politische Bildung und

    Recht ...................  -    -    -                4- 6   III

18. Volkswirtschaft .........  -    -    -                3- 4   III

19. Leibesübungen ...........                             9-14  (IVa)

Erweiterungsbereich

20. Ausbildungsschwerpunkte

    *4) .....................  -    -                     6- 9    I

20.1 Marketing und

     internationale

     Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

     Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

     und betriebliche

     Organisation

21. Seminare ................                             0-10

    Fremdsprachenseminar ....                                    I-II

    Allgemeinbildendes

    Seminar .................                                    III

    Betriebswirtschaftliches

    Seminar .................                                     I

    Praxisseminar ...........                                    IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ...34-36 36-38 36-38 35-37 36-38 182

B. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht *5)

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

A. Pflichtgegenstände                                   Summe  tungs-

                                      Jahrgang                 gruppe

                               I.   II. III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

Kernbereich

1. Religion ................  2    2    2    2    2        10  (III)

2. a) Deutsch ..............  3    3    3    2    3        14   (I)

    b) Slowenisch ...........  3    3    3    2    3        14    I

3. Englisch einschließlich

    Wirtschaftssprache ......  3    3    3    3    3        15    I

4. Zweite lebende

    Fremdsprache

    einschließlich

    Wirtschaftssprache *2) ..  3    3    3    3    3        15    I

5. Geschichte (Wirtschafts-

    und Sozialgeschichte) ...  -    -    2    2    2         6   III

6. Geographie

    (Wirtschaftsgeographie) .  2    2    2    -    -         6   III

7. Biologie, Ökologie und

    Warenlehre ..............  2    -    -    3    2         7   III

8. Chemie ..................  -    3    -    -    -         3   III

9. Physik ..................  -    -    2    2    -         4   III

10. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............  -    3    3    2    2        10    I

11. Betriebswirtschaft ......  3    3    3    2    3        14    I

12. Betriebswirtschaftliche

    Übungen und

    Projektmanagement *3) ...  2    2    2    3    -         9    I

13. Wirtschaftliches Rechnen   2    -    -    -    -         2    II

14. Rechnungswesen *3) ......  3    3    3    3    3        15    I

15. Wirtschaftsinformatik ...  1    2    2    -    -         5    I

16. Textverarbeitung,

    Office-Management und

    Publishing ..............  4    3    2    -    -         9   III

17. Politische Bildung und

    Recht ...................  -    -    -    2    2         4   III

18. Volkswirtschaft .........  -    -    -    -    3         3   III

19. Leibesübungen ...........  2    2    2    2    2        10  (IVa)

Erweiterungsbereich

20. Ausbildungsschwerpunkte

    *6) .....................  -    -    -    3    4         7    I

20.1 Marketing und

     internationale

     Geschäftstätigkeit oder

20.2 Controlling und

     Jahresabschluß oder

20.3 Wirtschaftsinformatik

     und betriebliche

     Organisation

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl ... 35   37   37   36   37       182

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

B. Freigegenstände                                      Summe  tungs-

                                      Jahrgang                 gruppe

                               I.   II. III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Dritte lebende

    Fremdsprache

    einschließlich

    Wirtschaftssprache *2) ..  3    3    3    3    3        15    I

2. Latein *7) ..............  -   3/4  3/4  3/4  3/4       12    I

3. Philosophischer

    Einführungsunterricht ...  -    -    -    2    2         4   III

4. Darstellende Geometrie *8) -    -   0/2   2   0/2        4   (II)

5. Wirtschaftsgeographie ...  -    -    -    2    2         4   III

6. Wirtschaftsinformatik ...  -    -    -    2    2         4    I

7. Besondere

    Betriebswirtschaft *9) ..  -    -    -    2    2         4    I

8. Fremdsprachige

    Textverarbeitung *3) ....  -    -    -    2    2         4   III

9. Politische Bildung ......  2    2    2    -    -         6   III

10. Psychologie

    (Betriebspsychologie) ...  -    -    -    2    2         4   III

11. Stenotypie ..............  -    -    -    2    2         4   (V)

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

C. Unverbindliche Übungen                               Summe  tungs-

                                      Jahrgang                 gruppe

                               I.   II. III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Einführung in die Praxis

    des wissenschaftlichen

    Arbeitens ...............  -    -    -    2    2         4   III

2. Rhetorik ................  2    2    2    2    2        10    IV

3. Zeitgenössische Kultur ..  2    2    2    2    2        10   IVa

4. Darstellendes Spiel .....  2    2    2    2    2        10    V

5. Chorgesang ..............  2    2    2    2    2        10    V

6. Spielmusik ..............  2    2    2    2    2        10    V

7. Kreatives Gestalten .....  2    2    2    2    2        10    V

8. Leibesübungen ...........  2    2    2    2    2        10  (IVa)

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

Während der Ferien mindestens vier Wochen spätestens vor Eintritt in

den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                                             Lehrver-

                                    Wochenstunden             pflich-

E. Förderunterricht *1) *10)                                   tungs-

                                      Jahrgang                 gruppe

                               I.   II. III.  IV.  V.

---------------------------------------------------------------------

1. Deutsch .................  2    2    2    2    -             (I)

2. Slowenisch ..............  2    2    2    2    -              I

3. Englisch einschließlich

    Wirtschaftssprache ......  2    2    2    2    -              I

4. Zweite lebende

    Fremdsprache

    einschließlich

    Wirtschaftssprache *2)...  2    2    2    2    -              I

5. Mathematik und angewandte

    Mathematik ..............  -    2    2    2    -              I

6. Betriebswirtschaft ......  2    2    2    2    -              I

7. Rechnungswesen *3) ......  2    2    2    2    -              I

8. Wirtschaftsinformatik ...  2    2    2    -    -              I

9. Textverarbeitung,

    Office-Management und

    Publishing ..............  2    2    2    -    -             III

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. Ziffer eins
    Allgemeines Bildungsziel

Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1).

  1. Ziffer 2
    Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze im Lehrplan der Handelsakademie sind auch auf die Zweisprachige Handelsakademie anzuwenden.

Darüber hinaus ist in allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden.

Bei Abschnitten, die in slowenischer Sprache unterrichtet werden, sollen die deutschen Fachausdrücke aus den Lehrbüchern vermittelt werden. Umgekehrt, wenn Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird, sollen die slowenischen Ausdrücke erarbeitet werden.

Bei der Wiederholung und Festigung bereits erarbeiteter Lehrinhalte ist auf die Ausgewogenheit der sprachlichen Kompetenz der Schüler in beiden Sprachen zu achten.

Nach Kenntnis des Stoffes in einer Sprache und nach Bearbeitung der Begriffe in der jeweils anderen Sprache kann der Transfer des Wissens von einer Sprache zur anderen stattfinden.

Da die Schüler den Stoff in allen Gegenständen - außer in Deutsch und Slowenisch - in beiden Sprachen beherrschen müssen, kann die Aufgabenstellung bei den Schularbeiten in slowenischer und deutscher Sprache verfaßt werden.

Ergänzend wird für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angemerkt:

Slowenisch

Die Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Erfordernissen der Schüler orientieren und im römisch eins. Jahrgang einen Schwerpunkt bilden, um vor allem unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abstimmen zu können.

Die kommunikative Kompetenz soll durch verstärkte Übungen und praktische, anwendungsorientierte Beispiele erweitert werden; eine Verbindung von selbstbewußtem Auftreten mit einer sicheren Sprachverwendung im Hinblick auf die Entfaltung der Persönlichkeit soll angestrebt werden.

Im Bereich der schriftlichen Kommunikation sollen Übungen zur Informationssammlung und -auswahl, zur Begriffserklärung, Stoffsammlung und Gliederung das logische Denken fördern und die Fähigkeit, Texte logisch zu strukturieren, verbessern.

Kreatives Schreiben fördert die Lust am Schöpferischen, die Eigenständigkeit und das Selbstbewußtsein der Schüler, führt zu individueller Stilbildung und vertieftem Sprachverständnis.

Das Lesen soll vom Schüler als wesentlicher Aspekt seiner Persönlichkeits- und Berufsbildung erlebt werden.

Die kulturgeschichtliche Orientierung soll Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld (zB bildende Kunst, Musik, Philosophie) herstellen.

Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationsmaterial soll durch die Arbeit in Bibliotheken und Infotheken sowie durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Teilbereich „Gestalten von und mit Medien” soll Selbständigkeit, Teamgeist, Kreativität und kritischen Umgang mit Medien fördern.

Der Gebrauch von Wörterbüchern ist auch bei Schularbeiten zu gestatten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. a) DEUTSCH

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2. b) SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
römisch eins. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Abbau und Überwindung von Kommunikationsbarrieren (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation).
Sprechen in der Standardsprache (Formulierung von Sachverhalten, Erfahrungen und Stellungnahmen), Zusammenfassen und Präsentieren.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung des situations-, intentions-, kontext- und adressatenbezogenen Ausdrucks.
Erkennen und Verstehen von Sprachstrukturen (Wortarten, Satzglieder, Satzarten), sichere und praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Erklärung häufig verwendeter Fremdwörter.
Gebrauch entsprechender Wörterbücher und Nachschlagewerke.
Schriftliche Kommunikation:
Beschreiben, Kommentieren, Erzählen und freies Gestalten.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Benützen von Bibliotheken.
Verfeinerung der Technik des stillen sinnerfassenden und lauten
sinnvermittelnden Lesens.
Literaturbetrachtung (Beschreiben und Kommentieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Eigenheiten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede;
Stellenwert in der Gesellschaft).
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
römisch zwei. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Gespräch (rollen- und situationsgemäßes Verhalten).
Präsentation (Arten, Techniken).
Normative Sprachrichtigkeit:
Praxisorientierte Anwendung von Sprach- und Schreibnormen,
Schreibung und Erklärung von Fremdwörtern, besonders der Wirtschaftssprache.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Exzerpt und Zusammenfassung, journalistische Textsorten), Analysieren und Dokumentieren (informationsverarbeitende Textformen), Argumentieren, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Erweiterung der Lesefähigkeit und Steigerung der Lesegeschwindigkeit.
Beschreiben und Analysieren.
Sammeln und Verarbeiten von Informationen, insbesondere durch die Benützung von Bibliotheken und Infotheken.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler.
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(literarische Gattungen, formale Aspekte).
Medien:
Printmedien (Arten, Funktionen, Gestaltungskriterien).
Information in den Massenmedien.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten.
römisch drei. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Dialogische Gesprächsformen.
Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle.
Präsentation.
Normative Sprachrichtigkeit:
Sicherung der Sprach- und Schreibrichtigkeit nach individuellen
Erfordernissen.
Schriftliche Kommunikation:
Begriffe definieren.
Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren, freies
Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Sprachformen, Sprachschichten, Sprachmuster, Sprachklischees.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Gesellschaftsrelevante Themen im Spiegel von Literatur und Kunst
(Motive, kulturgeschichtliche Orientierung).
Medien:
Audiovisuelle Massenmedien (Analyse und kritische Bewertung, Werbung, Spiegelung aktueller Ereignisse in den Massenmedien).
Gestaltung von und mit Medien (mediale Präsentationstechniken). Zwei Schularbeiten, bei Bedarf zweistündig.
römisch vier. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Rede und Vortrag, Kommunikationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Argumentieren und Stellung nehmen, Beurteilen und Interpretieren,
freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Analysieren und Deuten von Texten aus Fachpublikationen und
dichterischen Texten, Analyse von Reden.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Medien:
Massenmedien (gesellschaftliche Funktionen, Bildung und Unterhaltung, Entschlüsseln von Klischees), Film.
Gestalten von und mit Medien.
Zwei Schularbeiten, jeweils zweistündig.
römisch fünf. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Situationsgerechte Anwendung von Kommunikations- und Präsentationstechniken.
Schriftliche Kommunikation:
Hinführen zur Praxis wissenschaftlichen Arbeitens.
Interpretieren, Werten, freies Gestalten, kreatives Schreiben.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Textkritik und Wertung.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Vertiefte kulturgeschichtliche Orientierung (Literatur und ihre Wechselbeziehungen zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld der Zeit).
Zeitgenössisches Kulturschaffen.
Medien:
Beeinflussung des individuellen Weltbildes, Rückwirkungen der Massenmedien auf die Gesellschaft und auf politische Entscheidungen.
Zwei Schularbeiten, zwei- oder dreistündig.

  1. Ziffer 3
    ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE (WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Er soll im Sinne der politischen Bildung
Lehrstoff:
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 6
    GEOGRAPHIE (WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 7
    BIOLOGIE, ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

8. CHEMIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

9. PHYSIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 10
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 11
    BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 12
    BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 13
    WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

14. RECHNUNGSWESEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 15
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 16
    TEXTVERARBEITUNG, OFFICE-MANAGEMENT UND PUBLISHING

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 17
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 18
    VOLKSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

19. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

  1. Ziffer 20
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Ausbildungsschwerpunkte umfassen Inhalte, welche die betriebswirtschaftliche Kompetenz (entsprechend den Pflichtgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik) erweitern und in handlungsorientierter Form vertiefen.

20.1 MARKETING UND INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.2 CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

20.3 WIRTSCHAFTSINFORMATIK UND BETRIEBLICHE ORGANISATION

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

21. SEMINARE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

B. FREIGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer eins
    DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2. LATEIN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 3
    PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 4
    DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 5
    WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 7
    BESONDERE BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 8
    FREMDSPRACHIGE TEXTVERARBEITUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 9
    POLITISCHE BILDUNG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 10
    PSYCHOLOGIE (BETRIEBSPSYCHOLOGIE)

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

11. STENOTYPIE

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

  1. Ziffer eins
    EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

2. RHETORIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 3
    ZEITGENÖSSISCHE KULTUR

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

  1. Ziffer 4
    DARSTELLENDES SPIEL

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

5. CHORGESANG

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

6. SPIELMUSIK

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

7. KREATIVES GESTALTEN

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (A1).

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*1) Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*2) Alternativer Pflichtgegenstand; in Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung anderer Ausbildungsschwerpunkte siehe Abschnitt römisch drei; Festlegung als alternative Pflichtgegenstände möglich.

*5) Wie Ziffer 2, der Stundentafel; Festlegung auf Grund schulautonomer Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

*6) Festlegung durch die Schulbehörde römisch eins. Instanz (siehe Abschnitt römisch drei).

*7) Entweder in vier Jahrgängen mit je 3 Wochenstunden oder in drei Jahrgängen mit je 4 Wochenstunden.

*8) Im römisch drei. und römisch vier. oder im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden.

*9) Im Rahmen des Freigegenstandes können alternativ angeboten werden: Banken und Versicherungen oder Industrie oder internationale Geschäftstätigkeit oder Verkehrswirtschaft oder Tourismus oder Öffentliche Verwaltung.

*10) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 16 Unterrichtsstunden eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR40012145