Absatz eins,Für die Begründung der Ansprüche auf Knappschaftsalterspension, vorzeitige Knappschaftsalterspension bei Arbeitslosigkeit, vorzeitige Knappschaftsalterspension bei langer Versicherungsdauer und Knappschaftsgleitpension gelten die Paragraphen 253 bis 253 c entsprechend. Bei Anwendung der Paragraphen 261 bis 261 c sind die Paragraphen 284 bis 284 c zu beachten.