Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 171 Tiroler Straße und der B 180 (ehem. B 315) Reschen Straße im Bereich der Gemeinden Landeck und Fließ
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2000,
römisch fünf
Artikel eins
13.09.2000
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Straßenteile der B 171 Tiroler Straße von km 152,820 (alt) bis km 153,735 (alt) sowie der B 180 (ehem. B 315) Reschen Straße von km 0,00 (alt) bis km 7,295 (alt)/km 8,76 (neu) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 128 aus 1995,, bestimmten Abschnitt „Südumfahrung Landeck“ – für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im Einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus dem beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Landeck und Fließ aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 10 000 und 1 : 1 000 zu ersehen.
03.09.2026
20000889
NOR40011351