Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn-Anschlussstelle Selzthal (Änderung des Zubringers) im Bereich der Stadtgemeinde Liezen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2000,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

13.09.2000

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle Selzthal (Änderung des Zubringers) der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Liezen wie folgt bestimmt:

Der neu herzustellende Teil des Zubringers der bestehenden Anschlussstelle Selzthal beginnt bei km 1,209 des bestehenden Zubringers und endet in einer Kreisverkehrsanlage, über welche die Verbindung zur B 320 Ennstal Straße und zum B 146 Gesäuse Straße hergestellt wird. Zusätzlich wird eine direkte Rampe (Liezen - A 9) von der B 320 Ennstal Straße zum Zubringer hergestellt.

Im Einzelnen ist der Verlauf des neu herzustellenden Teiles des Zubringers sowie der neu herzustellenden Direktrampe (Liezen - A 9) aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Liezen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 2a 61/146 1/97-135 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass Zl. 816.509/32-VI/B/5/99 vom 30. September 1999 genehmigten Einreichprojektes 1999 “Liezen - Ost”.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026

Gesetzesnummer

20000888

Dokumentnummer

NOR40011350