Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn-Anschlussstelle Wundschuh im Bereich der Gemeinde Wundschuh

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 288 aus 2000,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

13.09.2000

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle “Wundschuh” (urspr. “Werndorf-Terminal”) der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Wundschuh wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen AB-km 197,180 und AB-km 197,829 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der Landesstraße L 381 her.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wundschuh aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. G 2172 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. -

Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass Zl. 816.509/20-VI/B/5/99 vom 30. September 1999 genehmigten Einreichprojektes 1999 “Autobahnanschlussstelle Werndorf-Terminal”.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026

Gesetzesnummer

20000887

Dokumentnummer

NOR40011349