VfGH-Aufhebung römisch fünf. d. Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2000,
Artikel eins
13.09.2000
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2000, römisch fünf 21/00-6, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugestellt am 26. Juli 2000, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Ziffer 138 Punkt 002 /, 32 -, römisch zwei /, A, /, 31 /, 97,, mit der auf der A 2 Südautobahn Verkehrsbeschränkungen wegen Bauarbeiten verordnet wurden, als gesetzwidrig aufgehoben wird.