Absatz eins,Dem Antrag auf eine Genehmigung eines Deponievorhabens nach diesem Bundesgesetz sind in vierfacher Ausfertigung anzuschließen:
- Ziffer einsAngaben über den Standort einschließlich seiner hydrologischen und geologischen Merkmale und über die Eignung des vorgesehenen Standortes;
- Ziffer 2Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Vorhabens einschließlich Angaben betreffend den Deponietyp, die Arten der für die Ablagerung vorgesehenen Abfälle und das vorgesehene Gesamtvolumen;
- Ziffer 3grundbuchsmäßige Bezeichnung der durch Anlagen beanspruchten Liegenschaften unter Anführung des Eigentümers und Bekanntgabe der Wasser-, Fischerei- und Einforstungsberechtigten;
- Ziffer 4Angaben über Gegenstand und Umfang der vorgesehenen Inanspruchnahme fremder Rechte und der angestrebten Zwangsrechte unter Namhaftmachung der Betroffenen;
- Ziffer 5ein amtlicher Grundbuchsauszug, der nicht älter als sechs Wochen ist;
- Ziffer 6die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers der Liegenschaft, auf dem die Deponie errichtet werden soll, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist;
- Ziffer 7eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen;
- Ziffer 8eine Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen und sonstige erforderliche Pläne, Zeichnungen und erläuternde Bemerkungen; die Pläne, Skizzen und Zeichnungen sind von einer befugten Fachperson oder Fachanstalt zu entwerfen, und der Verfasser ist namhaft zu machen;
- Ziffer 9eine Beschreibung der zu erwartenden Emissionen der Deponie und Angaben zu den zu erwartenden Immissionen;
- Ziffer 10eine Beschreibung der beim Betrieb der Deponie anfallenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung;
- Ziffer 11eine Beschreibung der Betriebs- und Überwachungsmaßnahmen (Betriebs- und Überwachungsplan) einschließlich einer Beschreibung der zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Luft und der Gewässer, vorgesehenen Maßnahmen unter Angabe der vorgesehenen Messverfahren, der Angaben zu den deponietechnischen Anforderungen und der sicherheitstechnischen Maßnahmen;
- Ziffer 12die für die Stilllegung des Deponiebetriebes vorgesehenen Maßnahmen (vorläufiger Stilllegungsplan) und die Nachsorgemaßnahmen, insbesondere ein Überwachungsplan;
- Ziffer 13Art und Höhe der Sicherstellung;
- Ziffer 14Darstellung der Abdeckung der Kosten der Errichtung, der geschätzten Kosten des Betriebes, der Stilllegung und der Nachsorge im in Rechnung zu stellenden Entgelt für die Ablagerung aller Abfälle auf der Deponie;
- Ziffer 15Angaben über Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und zur Begrenzung von deren Folgen für die Menschen und die Umwelt.