Kurztitel

Abfallwirtschaftsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 29 d

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Außerkrafttretensdatum

01.11.2002

Abkürzung

AWG

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Aktualisierung von Auflagen für eine IPPC-Anlage

Paragraph 29 d,

  1. Absatz eins,Der Inhaber einer Abfallbehandlungsanlage gemäß Anlage 1 Teil römisch eins hat jeweils innerhalb einer Frist von zehn Jahren zu prüfen, ob sich der seine Abfallbehandlungsanlage betreffende Stand der Technik (Paragraph 2, Absatz 8,) wesentlich geändert hat, und gegebenenfalls unverzüglich die erforderlichen wirtschaftlich verhältnismäßigen (Absatz 2, Ziffer eins,) Anpassungsmaßnahmen zu treffen; Paragraph 29, Absatz eins, bleibt unberührt. Der Inhaber der Abfallbehandlungsanlage gemäß Anlage 1 Teil römisch eins hat dem Landeshauptmann unverzüglich eine Darstellung der Entwicklung des Standes der Technik und eine Darstellung der getroffenen Anpassungsmaßnahmen zu übermitteln. Hat der Inhaber der Abfallbehandlungsanlage gemäß Anlage 1 Teil römisch eins Maßnahmen im Sinne des ersten Satzes nicht ausreichend getroffen, hat der Landeshauptmann die entsprechenden Maßnahmen mit Bescheid anzuordnen.
  2. Absatz 2,Der Landeshauptmann hat auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist gemäß Absatz eins, entsprechende Maßnahmen gemäß Absatz eins, mit Bescheid anzuordnen, wenn
    1. Ziffer eins
      wesentliche Änderungen des Standes der Technik eine erhebliche Verminderung der Emissionen ermöglichen, ohne unverhältnismäßig hohe Kosten zu verursachen,
    2. Ziffer 2
      die Betriebssicherheit die Anwendung anderer Techniken erfordert oder
    3. Ziffer 3
      die durch die Abfallbehandlungsanlage gemäß Anlage 1 Teil römisch eins verursachte Umweltverschmutzung so erheblich ist, dass neue Emissionsgrenzwerte festzulegen sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021

Gesetzesnummer

10010615

Dokumentnummer

NOR40011277