Sicherheitspolizeigesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2000,
BG
Paragraph 28
01.10.2000
SPG
41/01 Sicherheitsrecht
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor dem Schutz anderer Güter Vorrang einzuräumen.
06.03.2025
10005792
NOR40010885