Kurztitel

Grenzabfertigung - Grenzübergang Wiesenrain/Widnau (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2000

Text

Artikel 3

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten und tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Unterzeichnung vorgenommen wurde, in Kraft.
  2. Absatz 2,Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem der vertragschließenden Teile schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Vereinbarung tritt sechs Monate nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.

    GESCHEHEN zu Wien, am 24. Mai 2000, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache.