- Ziffer einsin den Entlohnungsgruppen v1 und v2 die ersten vier Jahre,
- Ziffer 2in den Entlohnungsgruppen v3 und h1 die ersten beiden Jahre und
- Ziffer 3in den Entlohnungsgruppen v4, h2 und h3 das erste Jahr des Dienstverhältnisses.
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2000,
Paragraph 66
12.08.2000
31.08.2002
Ausbildungsphase
Paragraph 66, (1) Unabhängig von der Zuordnung des Arbeitsplatzes zu einer Bewertungsgruppe sind die Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen v1 bis v4, h1 und h2 am Beginn des Dienstverhältnisses bis zum Abschluß der Ausbildungsphase in die niedrigste Bewertungsgruppe ihrer Entlohnungsgruppe einzustufen.