- Ziffer einsin den Verwendungsgruppen A 1 und A 2 die ersten vier Jahre,
- Ziffer 2in der Verwendungsgruppe A 3 die ersten beiden Jahre und
- Ziffer 3in den Verwendungsgruppen A 4 und A 5 das erste Jahr des Dienstverhältnisses.
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2000,
Paragraph 138,
12.08.2000
29.09.2001
Ausbildungsphase
Paragraph 138, (1) Unabhängig von der Zuordnung des Arbeitsplatzes zu einer Funktionsgruppe oder zur Grundlaufbahn sind die Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes am Beginn des Dienstverhältnisses bis zum Abschluß der Ausbildungsphase in die Grundlaufbahn einzustufen.