der B 24 Hochschwab Straße von km 20,37 bis km 20,57 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1991, bestimmten - Abschnitt “Lawinengalerie Schüttbrückenlahn”,