- Ziffer eins
- Litera abei Tätigkeiten, die den im Paragraph 6 c, genannten Verwendungen entsprechen, die österreichische Staatsbürgerschaft,
- Litera bbei sonstigen Tätigkeiten die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines vom Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes
besitzen und - Ziffer 2ein Dienstverhältnis zum Bund im Gehobenen oder im Mittleren Dienst anstreben.