Pensionsgesetz 1965
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2000,
Paragraph 55
01.10.2000
30.09.2000
Wirksamkeit der Anrechnung
Paragraph 55, Die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten wird spätestens mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand oder des Abgängigwerdens des Beamten wirksam.