Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird ein Fonds zur Erbringung von Leistungen an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich eingerichtet. Er trägt die Bezeichnung „Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (Versöhnungsfonds)“. Der Fonds hat seinen Sitz in Wien.