Absatz 2,Verwendungen als Lehrer in Vollbeschäftigung im Ausland im Rahmen eines Lehrervermittlungs- und -austauschprogrammes auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung sind Fällen des Paragraph 58 a, Absatz 2, Ziffer 2, gleichzuhalten.
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2000,
Paragraph 121 d
01.09.1998
31.07.2001
Karenzurlaub
Paragraph 121 d, (1) Auf Karenzurlaube, die gemäß Paragraph 58, in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1997 geltenden Fassung gewährt worden sind, ist Paragraph 58, in dieser Fassung weiterhin anzuwenden.