Kurztitel

Strafgesetzbuch ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.08.2000

Text

Artikel römisch drei
Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2000,, zu den Paragraphen 159 und 167, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,)

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 2000 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der Paragraphen eins, 61, StGB vorzugehen.