Absatz einsDie Grundausbildung beginnt mit der Schulung am Arbeitsplatz. Folgende Ausbildungsinhalte sind zu vermitteln:
- Ziffer einsKenntnisse in der psychologischen Beratungs-, Untersuchungs- und Sachverständigentätigkeit und deren Anwendung, insbesondere bei Fragen der Schulbahnwahl, Schulreife und des sonderpädagogischen Förderbedarfs, bei Lernproblemen, Verhaltensproblemen, persönlichen Schwierigkeiten und Krisen, bei individuellen (Bildungs-)Bedürfnissen und besonderen Fähigkeiten und Begabungen,
- Ziffer 2Kenntnisse und Fertigkeiten in der psychologischen Betreuung und Behandlung Einzelner bzw. von Gruppen,
- Ziffer 3Kenntnisse und Fertigkeiten in der Förderung der Kooperation im Bereich Schule und mit anderen Einrichtungen, deren Hilfestellungen für die Schule relevant sein können,
- Ziffer 4Kenntnisse und Fertigkeiten zu psychologischer Forschung im Bereich Schule,
- Ziffer 5Kenntnisse für die Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit,
- Ziffer 6detaillierte Kenntnis des österreichischen Bildungswesens (insbesondere Eingangsvoraussetzungen, Inhalte und Abschlüsse der verschiedenen Schulformen) und der für die Bildungsberatung wesentlichen Informationsquellen und der Methoden der Informationsrecherche sowie Kenntnisse über die Eingangsvoraussetzungen, Inhalte und Abschlüsse der verschiedenen Fachhochschulstudiengänge sowie Studien an Akademien und Universitäten,
- Ziffer 7Kenntnisse für die Abhaltung von Seminaren,
- Ziffer 8Kenntnis der Grundlagen für die Berufsausübung gemäß dem Leitbild (Selbstverständnis) der Schulpsychologie-Bildungsberatung, des Dienstrechtes sowie der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, wie zB Schulgesetze, Suchtmittelgesetz, Psychologengesetz und Psychotherapiegesetz,
- Ziffer 9Kenntnis der Umsetzung der Aufgabenbereiche der Schulpsychologie-Bildungsberatung.