Kurztitel

Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.08.2000

Text

römisch eins. Zuständigkeit

Allgemeine Zuständigkeit

Paragraph eins,

An der Wiener Börse besteht ein Schiedsgericht der Wertpapierbörse und ein solches der Warenbörse. Die Zuständigkeit des einen oder des anderen bestimmt sich nach dem Gegenstand des Geschäftes, aus dem eine Streitigkeit entsteht (Paragraph eins, BörseG, Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1989,, idgF).