Kurztitel

Zugangskontrollgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

12.07.2000

Text

Einstweilige Verfügungen

Paragraph 9,

Zur Sicherung der Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung können einstweilige Verfügungen auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 381, EO erlassen werden.