Zugangskontrollgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2000,
Paragraph 9
12.07.2000
Zur Sicherung der Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung können einstweilige Verfügungen auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 381, EO erlassen werden.