Zugangskontrollgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2000,
Paragraph eins
12.07.2000
Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen Schutz von Diensteanbietern, die Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle bereitstellen.