Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung ist:
- Ziffer einsSchmiermittel: Stoff oder Zubereitung, der (die) zur Verminderung von Reibung oder Verschleiß an gegeneinander bewegten Gleitflächen eingesetzt wird. Nach Aggregatzustand und Konsistenz werden die Schmiermittel in gasförmige Schmiermittel, Schmieröle, Schmierfette und Festschmierstoffe eingeteilt.
- Ziffer 2Schmieröl: Flüssiges Schmiermittel, das aus einem Grundöl und Zusätzen (Additiven) besteht, mittels welcher die Gebrauchseigenschaften gezielt beeinflusst werden.
- Ziffer 3Schmierfett: Pastöses Schmiermittel, das aus einem flüssigen Schmiermittel (Grundöl), einem darin dispergierten Eindicker und sonstigen Additiven besteht. Als Eindicker werden Metallseifen oder Organoschichtsilikate verwendet.
- Ziffer 4Syntheseöl: Grundöl für Schmiermittel und artverwandte Produkte (zB Isolieröle, Hydrauliköle), das nicht durch Destillation und Raffination von Erdöl, sondern durch chemische Synthese hergestellt wird. Syntheseöle sind chemisch einheitliche Verbindungen wie zB hydrierte Oligomere von Alkenen (Polyalphaolefine), Ester von Dicarbonsäuren mit höheren Alkoholen (Esteröle), Polyalkylenglykole oder Silikonöle.
- Ziffer 5Gießereimittel: Hilfsmittel zum Gießen von Metallen, Kunststoffen, keramischen Materialien oder Glas. Zu den Gießereimitteln zählen Erstarrungs- und Kernöle, Form- und Kernsande, Sandbinder, Gießpulver und Trennmittel.
- Ziffer 6Trennmittel: Fester oder flüssiger Stoff, der die Adhäsionskräfte zwischen zwei aneinandergrenzenden Oberflächen vermindert und das Verkleben verhindert, indem er zwischen beiden Oberflächen einen leicht trennbaren Film bildet.