Kurztitel

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1959, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.10.1975

Beachte

Die Arbeitnehmerschutzbestimmungen treten im Anwendungsbereich der Bohrarbeitenverordnung mit Ablauf des 24.5.2005 außer Kraft vergleiche Paragraph 19, Absatz eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2005,).

Text

Drohende Tagbrüche und Senkungen.

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Sind infolge des Bergbaubetriebes Tagbrüche oder Senkungen an der Tagesoberfläche zu erwarten, so hat der Betriebsleiter dafür Sorge zu tragen, daß der Grundeigentümer und allfällige Nutzungsberechtigte rechtzeitig verständigt werden.
  2. Absatz 2,Über das Eintreten oder den Verlauf von Senkungen sind markscheiderische Untersuchungen durchzuführen, wenn diese notwendig sind, um rechtzeitig Maßnahmen zum Schutze der Oberfläche treffen zu können.