Absatz 2,Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Schuhfertigung-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 193 aus 2000,
Paragraph 4
01.07.2000
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
Paragraph 4, (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.