Beurteilung des Fleisches für den Ladenverkauf,
Fleischverkauf-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2000,
Paragraph 5
01.07.2000
Praktische Prüfung
Prüfarbeit
Paragraph 5, (1) Die Prüfung hat nach Angabe der Prüfungskommission die Durchführung je einer Arbeitsprobe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen: