Absatz 2,Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.
Feinoptik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2000,
Paragraph 10
01.07.2000
Technisches Zeichnen
Paragraph 10, (1) Die Prüfung hat die Anfertigung der Fertigungszeichnung eines Werkstückes nach Angabe zu umfassen.