Längenberechnung und Flächenberechnung,
Feinoptik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2000,
Paragraph 9
01.07.2000
Angewandte Mathematik
Paragraph 9, (1) Die Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen: