Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Palliative Care)“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2000,
Paragraph eins
01.07.2000
Die oder der Vorsitzende der Interuniversitären Kommission für das Interuniversitäre Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) der Universitäten Klagenfurt, Wien, Innsbruck und Graz hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Palliative Care“ den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Palliative Care)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.