Absatz einsFür Geräte für autogenes Schweißen und Schneiden und verwandte Verfahren gilt Folgendes:
- Ziffer einsEs müssen Sicherheitseinrichtungen gegen Flammenrückschlag, Gasrücktritt und Nachströmen zwischen den Entnahmestellen oder dem Abgang des Druckminderers einerseits und dem Verbraucher andererseits vorhanden sein. Diese Forderung gilt sowohl für Versorgung mit Brenngas als auch für Versorgung mit Sauerstoff.
- Ziffer 2Die Sammelleitung einer Flaschenbatterie muss vor ihrem Eingang in den Druckminderer absperrbar eingerichtet sein.
- Ziffer 3Die Rohrleitungen sind gegen Korrosion zu schützen und elektrisch zu erden.