Absatz eins,Der Rückstellungsantrag hat folgende Angaben zu enthalten:
Ziffer eins Möglichst genaue Bezeichnung der rückzustellenden Vermögenschaft,
Ziffer 2 Name und Anschrift des Eigentümers am 13. März 1938, am Tage der Einziehung (des Verfalles), sowie am Tage der Anspruchserhebung.
Ziffer 3 Die gleichen Angaben sind für den Antragsteller anzuführen, falls dieser an einem der vorgenannten Stichtage nicht Eigentümer war.