Absatz eins,Der Abgabenschuldner hat die Abgabe selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruches zu entrichten. Beträge unter 20 Euro sind nicht zu entrichten.
Werbeabgabegesetz 2000
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2000,
Paragraph 4
01.06.2000
29.12.2000
Ist auf Werbeleistungen anzuwenden, die nach dem 31. Mai 2000
erbracht werden vergleiche Paragraph 6,).