Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 146 aus 2000,
Anlage eins,
01.06.2000
31.12.2001
TARIF
über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung
A. Allgemeiner Teil
Schilling
1. Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine
Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung
erteilt oder eine Berechtigung oder Bewilligung
verlängert wird, sofern die Amtshandlung nicht
unter eine andere Tarifpost des besonderen Teiles
dieses Tarifes fällt ................................. 90
2. Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die
wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen,
soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung
findet ............................................... 90
3. Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen,
Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch
nicht auch von einfachen kanzleimäßigen Über-
nahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken
oder dergleichen), sofern die Amtshandlung
wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen
ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt ...... 30
4. Aufnahme von Niederschriften von mündlichen,
wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen-
den Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift ..... 30
5. Herstellung von Abschriften und Duplikaten,
wenn sie von der Behörde ausgestellt werden,
sofern die Amtshandlung wesentlich im Privat-
interesse der Partei gelegen ist und nicht unter
eine andere Tarifpost des besonderen Teiles
dieses Tarifes fällt, für jeden Bogen der Ab-
schrift (des Duplikates) ............................ 30
6. Durchführung von Beglaubigungen und Überbe-
glaubigungen, sofern die Amtshandlung
wesentlich im Privatinteresse der Partei ge-
legen ist ........................................... 45
7. Vidierungen, sofern die Amtshandlung wesentlich
im Privatinteresse der Partei gelegen ist ........... 45