Absatz eins,Der Beitrag gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, ist jährlich in Höhe von 2 500 Millionen Schilling zu leisten. Dieser Betrag ist jährlich, beginnend mit dem Beitrag für 2001, entsprechend dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex 1986 oder des an seine Stelle tretenden Index zu erhöhen. Basis für die Anpassung ist der Gesamtindex für 1993. Die Erhöhung des genannten Betrages erfolgt jeweils in dem Verhältnis, in dem der Gesamtindex des vorangegangenen Jahres den Gesamtindex des Jahres 1993 übersteigt.