Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 40/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17,

Inkrafttretensdatum

27.04.1888

Text

Artikel 17.

Der gegenwärtige Vertrag wird ratificirt werden; die Ratificationen werden in Paris so bald als möglich und spätestens innerhalb eines Jahres ausgewechselt werden.

Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und darauf ihr Siegel beigedrückt.

Ausgefertigt in sechsundzwanzig Exemplaren in Paris, am 14. März 1884.