Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 40/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15,

Inkrafttretensdatum

27.04.1888

Text

Artikel 15.

Es ist wohlverstanden, dass die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Actionsfreiheit der Kriegführenden in keiner Weise beeinträchtigen sollen.