Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 40/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

27.04.1888

Text

Artikel 13.

Die hohen vertragschließenden Theile werden sich jene Gesetze mittheilen, welche in Absicht auf den Gegenstand des gegenwärtigen Vertrages in ihren Staaten bereits erlassen wurden oder künftighin erlassen werden.